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GMK setzt tägliche Testpflicht für immunisierte Beschäftigte aus

Laut § 28b Absatz 2 des IfSG dürfen Beschäftigte von u. a. Therapiepraxen diese nur mit einem negativen Testnachweis betreten – und zwar unabhängig vom Immunitätsstatus. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute (25. November 2021) beschlossen, diese Regelung für vollständig Immunisierte auszusetzen. Das betreffe auch die Dokumentations- und Berichtspflichten, heißt es in dem Beschluss.
Praxis zum Testzentrum machen
© iStock: Circle Creative Studio
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Claudia Akemeier
25.11.2021 21:26

Ein Schlag ins Gesicht und diskriminierend! Wir sind dreifach geimpft… Weiterlesen »

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