GMK setzt tägliche Testpflicht für immunisierte Beschäftigte aus
Laut § 28b Absatz 2 des IfSG dürfen Beschäftigte von u. a. Therapiepraxen diese nur mit einem negativen Testnachweis betreten – und zwar unabhängig vom Immunitätsstatus. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute (25. November 2021) beschlossen, diese Regelung für vollständig Immunisierte auszusetzen. Das betreffe auch die Dokumentations- und Berichtspflichten, heißt es in dem Beschluss.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Ein Schlag ins Gesicht und diskriminierend! Wir sind dreifach geimpft… Weiterlesen »