Urteil: Kein Lohnanspruch bei Verweigerung von Corona-Tests
Wer den vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Test verweigert, kann freigestellt werden. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht dann nicht, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock kürzlich entschied (Az.: 3 Sa 46/22).