SH: Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis ab 16. März 2022 über Serviceportal melden
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Stand 11.03.2022. Praxisinhaber müssen ihre Mitarbeiter, die bis zum 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben, dem zuständigen Gesundheitsamt melden. In Schleswig-Holstein ist die Meldung über das Serviceportal des Landes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ vorgesehen.
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