up|unternehmen praxis

SH: Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis ab 16. März 2022 über Serviceportal melden

Jetzt zu Regelungen in Ihrem Bundesland informieren
Stand 11.03.2022. Praxisinhaber müssen ihre Mitarbeiter, die bis zum 15. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben, dem zuständigen Gesundheitsamt melden. In Schleswig-Holstein ist die Meldung über das Serviceportal des Landes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ vorgesehen.
SH: Mitarbeiter ohne Immunitätsnachweis ab 16. März 2022 über Serviceportal melden
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x