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Ab Oktober: Vollständiger Impfschutz erst nach drei Corona-Impfungen

Stand: 04.04.2022. Am 18. März 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz erneuert. In § 22a steht, dass Personen nur noch als „vollständig geimpft“ gelten, wenn sie drei Einzeldosen eines Corona-Impfstoffs erhalten haben und die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt ist. Bislang galt man schon nach zwei Impfungen als vollständig geimpft.
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© peterschreiber.media
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Kerstin Czombera
10.04.2022 11:20

“USA: Fast jeder dritte Ältere entwickelt nach Corona neue Erkrankungen”… Weiterlesen »

Yvonne Millar
11.04.2022 8:51
Antworten an  Kerstin Czombera

Liebe Frau Czombera, die Meldung “USA: Fast jeder dritte Ältere… Weiterlesen »

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