Ab Oktober: Vollständiger Impfschutz erst nach drei Corona-Impfungen
Stand: 04.04.2022. Am 18. März 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz erneuert. In § 22a steht, dass Personen nur noch als „vollständig geimpft“ gelten, wenn sie drei Einzeldosen eines Corona-Impfstoffs erhalten haben und die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt ist. Bislang galt man schon nach zwei Impfungen als vollständig geimpft.

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