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Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (Donnerstag, 19. Mai 2022) eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Infektionsschutzgesetz festgehaltene einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2649/21). Bereits im Februar hatten die Richter einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt. Diese Entscheidung haben sie nun im Hauptverfahren bestätigt.
Corona-Impflicht: Das müssen Praxisinhaber jetzt tun
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Praxis für Logopädie
27.05.2022 17:57

Da wir die Pandemie inzwischen offiziell überstanden haben, lehne ich… Weiterlesen »

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