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Datenschutz?…! Fotos ausgeschiedener Beschäftigter

Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden

In den letzten Jahren mehren sich Gerichtsurteile, die Schadensersatz für nicht entfernte Fotos von ehemaligen Mitarbeitenden behandeln. In der Regel geht es um Summen von 300 € bis 1.000 €. Bisher waren die meisten derartigen Fälle von Schadensersatz nicht miteinander zu 100 % vergleichbar, es bleibt daher vom Einzelfall abhängig. Diese Kolumne soll daher nur einen ersten Überblick bieten und das Bewusstsein schärfen, ob man sich als Arbeitgebende womöglich angreifbar macht.
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