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G-BA soll Richtlinie zur Versorgung von Long-COVID-Patienten ausarbeiten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis spätestens 31. Dezember 2023 eine Richtlinie zur Versorgung von gesetzlich Versicherten mit Verdacht auf Long COVID ausarbeiten. SPD, Grüne und FDP haben einen entsprechenden Änderungsantrag für das Krankhauspflegeentlastungsgesetz formuliert.
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© iStock: SIphotography

Die Richtlinie soll Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung der Versicherten mit Verdacht auf Long-COVID enthalten, heißt es in der Antragsbegründung. Es soll eine interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik und der zeitnahe Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot sichergestellt werden, um eine verbesserte und zeitgerechtere Versorgung von Patient:innen mit dem Verdacht auf Spätsymptome einer COVID-19-Erkrankung zu erreichen.

Aus Sicht der Heilmittelerbringer:innen ist eine solche Richtlinie sicherlich zu begrüßen. Noch besser wäre es, Therapeutinnen und Therapeuten wären bereits bei der Ausarbeitung involviert. Doch anders als Vertreter der Kassenärzt:innen, -zahnärzt:innen, Krankenhäusern und GKV haben sie keinen Sitz im G-BA. Warum mehr Mitspracherecht im G-BA für Therapeut:innen wichtig wäre, erfährst Du hier.

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