G-BA soll Richtlinie zur Versorgung von Long-COVID-Patienten ausarbeiten
Die Richtlinie soll Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung der Versicherten mit Verdacht auf Long-COVID enthalten, heißt es in der Antragsbegründung. Es soll eine interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik und der zeitnahe Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot sichergestellt werden, um eine verbesserte und zeitgerechtere Versorgung von Patient:innen mit dem Verdacht auf Spätsymptome einer COVID-19-Erkrankung zu erreichen.
Aus Sicht der Heilmittelerbringer:innen ist eine solche Richtlinie sicherlich zu begrüßen. Noch besser wäre es, Therapeutinnen und Therapeuten wären bereits bei der Ausarbeitung involviert. Doch anders als Vertreter der Kassenärzt:innen, -zahnärzt:innen, Krankenhäusern und GKV haben sie keinen Sitz im G-BA. Warum mehr Mitspracherecht im G-BA für Therapeut:innen wichtig wäre, erfährst Du hier.
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