Quarantäne im Urlaub: Tage werden Jahresurlaub gutgeschrieben
Wer im Urlaub wegen einer Infektionskrankheit in Quarantäne muss, hat künftig das Recht, sich den verpassten Urlaub gutschreiben zu lassen. Möglich macht dies eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nach dem neuen § 59 Abs. 1 IfSG sind Quarantänezeiten nicht mehr auf den Urlaub anzurechnen. Dies gilt allerdings nur für Fälle …