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Ab 1. April: Neue BG-Rahmenverträge DGUV/SVLFG in der Ergotherapie

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sowohl mit dem Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) sowie mit dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) einen neuen Rahmenvertrag geschlossen. Die Verträge treten am 1. April 2023 in Kraft. Außerdem gibt es einen neuen Fragen-Antworten-Katalog (FAK).

Im FAK werden unter anderem Frage beantwortet wie „Kann die Behandlung bereits am Tag der Ausstellung der Verordnung oder erst am Tag des Datums im Feld „Ergotherapiebeginn“ begonnen werden?“, „Wie ist zu verfahren, wenn der D-Arzt im Feld „Ergotherapiebeginn“ versehentlich z.B. das Datum des Therapiebeginns einer zuvor ausgestellten Verordnung einträgt?“ oder auch „Was passiert bei einer Überschreitung der 14-Tagesfrist (bzw. 4-Wochenfrist bei Langzeitverordnungen)?“

Die Rahmenverträge findet Ihr hier: BG-Rahmenvertrag BED, BG-Rahmenvertrag DVE.

Hier geht es zum FAK.

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