Absetzung bei Hausbesuch an der gleichen Adresse – gerechtfertigt?
Im Erdgeschoss ist die Therapiepraxis, im fünften Stock wohnt Frau Geiber. Aufgrund eines Schlaganfalls bekommt sie schon seit längerer Zeit Ergotherapie – mittlerweile als Hausbesuch, denn sie ist seit ein paar Monaten bettlägerig. Kein Problem, ihre Ärztin hat die Verordnung entsprechend angepasst. Doch bei der Abrechnung kommt die Überraschung: Die Krankenkasse hat die Hausbesuchspauschale abgesetzt. Als Grund wird genannt, dass Praxis und Patientin die gleiche Adresse haben. Da stellt sich die Frage: Ist diese Absetzung gerechtfertigt?
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