Offene Stellen bald leichter mit Therapeuten aus dem Ausland besetzen
Bundestag beschließt Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Deutschland benötigt branchenübergreifend dringend Fachkräfte. Kaum eine andere Branche ist jedoch derart gebeutelt vom Fachkräftemangel wie die Gesundheitsbranche. Einen wesentlichen Vorstoß zur Lösung dieses Problems hat nun der Bundestag gewagt. Basierend auf dem seit 2020 bestehenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird im Herbst eine, auf drei Säulen ruhende, gesetzliche Weiterentwicklung in Kraft treten, die es auch Therapiepraxen erleichtern kann, offene Stellen mit Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland zu besetzen.
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