Erhöhung des Mindestlohns in Personalplanung berücksichtigen
Für Menschen, die in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen, ändern sich 2022 die Rahmengrößen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt in drei Stufen, und die Verdienst-Obergrenze für Minijobber erhöht sich ab Oktober von 450 auf 520 Euro pro Monat.