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DGUV: Vergütung ergotherapeutischer Leistungen steigt ab 1. August 2023

Ab heute, dem 1. August 2023) erhöhen sich bei den Berufsgenossenschaften die Preise für ergotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent. Das gilt sowohl für die Unfallkassen wie auch die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die Erhöhung um 4,5 Prozent gilt für alle ergotherapeutischen Leistungen gleichermaßen. Der Schwellenwert für die ergotherapeutische Schiene liegt jetzt bei 400 Euro.
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© iStock: anyaberkut

Wichtig für die Abrechnung ist das Datum der ersten Behandlung. Die neuen Preise können für alle Verordnungen abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Juli 2023 stattgefunden hat.

Laut DVE handelt es sich bei der Preiserhöhung um einen Zwischenschritt, der notwendig geworden sei, weil mit den neuen Preisen bei den gesetzlichen Krankenkassen (seit 01.04.2023) die Gebühren der Unfallkassen im Vergleich zur GKV niedriger waren. Da die derzeitigen Preisverhandlungen noch etwas Zeit brauchen, habe man sich zu dieser Zwischenlösung entschieden.

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