Diese Regeln gelten für Kündigungen im Kleinbetrieb
Flexibel: ja – willkürlich: nein!
Wer weniger als elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, kann sich von An- gestellten trennen, wie es ihm beliebt. Schließlich gilt in Kleinbetrieben das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Falsch! Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die nur wenige Angestellte haben, müssen sich beim Thema Kündigung an feste Regeln halten. Selbst einige Vorschriften aus dem KSchG sind anwendbar.

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