SHV: BMG-Empfehlungen zum Bürokratieabbau unzureichend
Zu diesen Forderungen gehören u.a., dass die Patientenzuzahlungen zu Heilmittelverordnungen entweder abgeschafft oder über die jeweiligen Krankenkassen erfolgen sollten. Ferner fordert der SHV, dass die Prüfung und Korrektur von Verordnungen bei den Arztpraxen liegen müsse. Die Berufsverbände sollten bei der Erstellung von Verordnungsmustern künftig einbezogen werden, heißt es weiter. Auch ihre Forderung nach einer notwendigen Anpassung der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärzt:innen sei ohne angemessene Resonanz geblieben. Der SHV-Vorstand bedauert, dass ihre Vorschläge in den Empfehlungen keine Rolle spielen. Dies sei angesichts des Fachkräftemangels im Heilmittelbereich umso unverständlicher, da die eigentliche Arbeit in der Behandlung der Patient:innen und nicht in der Bewältigung bürokratischer Hindernisse bestehen sollte.