Kranke Mitarbeiter im Urlaub – das müsst Ihr beachten
Eure Mitarbeiterin hat Urlaub, aber dann kommt der Anruf: Sie ist krank. Statt Ferien wartet nur das Bett auf sie. Das bedeutet für Euch: Wer im Urlaub erkrankt, behält seinen Urlaubsanspruch. Gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit wird durch ein …