Richtiger Antrag! Falsche Partei!
Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat dafür gesorgt, dass seit Januar 2022 diverse Berufsgruppen aus der Pflege faktisch bestimmte Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog verordnen dürfen. Bis dahin war die Verordnung von Hilfsmitteln mit ganz wenigen Ausnahmen Ärzt:innen vorbehalten.