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Leistungsanspruch vs. Heilmittelbudget

Wieso Ärzte, Patienten und Therapeuten von extrabudgetären VOen profitieren
Was Ärzte verordnen dürfen, regelt der Heilmittelkatalog. Gleichzeitig müssen Vertragsärzte aber auch auf ihre Heilmittelbudgets achten, sonst können Regresszahlungen drohen. Indem Therapeuten Ärzte dabei unterstützen, extrabudgetär zu verordnen, schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Patienten erhalten die benötigte Therapie und die Ärzte müssen sich keine Sorgen um Wirtschaftlichkeitsprüfungen machen. Um überzeugend zu argumentieren, ist es wichtig, das Spannungsfeld zwischen Leistungsanspruch und Wirtschaftlichkeitsgebot zu kennen.
Leistungsanspruch vs. Heilmittelbudget
© simarik
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