GPVG: Abweichende Vereinbarungen für Hygienepauschale möglich
Zum Punkt „Abrechnung einer Hygienepauschale für Heilmittelerbringer“ sieht der Entwurf des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG – Stand 23.11.2020) folgende Änderungen des § 125b SGB V vor: Heilmittelerbringer sollen die Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen pauschal abrechnen können. Zudem wird aber auch klargestellt, dass abweichende vertragliche Vereinbarungen möglich sind.