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Verordnungsbereitschaft erhöhen

Wie Sie mit aussagekräftigen Berichten die Begründung für den Therapiebedarf liefern
Ärzte müssen den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) medizinisch begründen, sofern die Diagnose nicht in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet ist und die Patienten einen Antrag bei ihrer Krankenkasse auf LHB stellen müssen (§ 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie). Die wenigsten Ärzte haben die Zeit und Lust, eine ausführliche medizinische Begründung zu schreiben, einigen fehlen auch wichtige Informationen. Überlassen Sie also nichts dem Zufall und liefern Sie dem Arzt mit Ihrem Bericht die Begründung für den Therapiebedarf. Ärzte dürfen dafür nämlich auf Fremdbefunde zurückgreifen (§§ 6a, Abs. 1 und 2 HeilM-RL). Wie Sie dabei am besten vorgehen, zeigen wir Ihnen kompakt zusammengefasst.
Verordnungsbereitschaft erhöhen
© schmolzeundkühn
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