Weniger Prüfaufwand für Heilmittelpraxen
Therapeuten müssen zeitliche und diagnostische Einschränkungen bei besonderem Verordnungsbedarf nicht prüfen
Bei Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf wird bei einigen Diagnosen der Zeitraum für extrabudgetäre Verordnungen durch Bezug auf das „Akutereignis“ zeitlich begrenzt. Diese Einschränkung spielt für die Gültigkeit einer Heilmittelverordnung und die Prüfung der Überschreitung der Höchstverordnungsmenge jedoch keine Rolle. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband hingewiesen.

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