Verordnen ohne wirtschaftliches Risiko
Besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf
Manche Diagnosen erfordern besonders viel Therapie. Dazu können etwa ein plötzlich eingetretenes Ereignis wie ein Schlaganfall oder eine angeborene Erkrankung wie Mukoviszidose gehören. Damit Ärzte diesen Patienten die nötige Heilmitteltherapie verordnen können, ohne ihr Budget zu sprengen, gibt es die Möglichkeit der extrabudgetären Verordnung. Dazu zählen der „Besondere Verordnungsbedarf“ (BVB) und der „Langfristige Heilmittelbedarf“ (LHB). Wir zeigen Ihnen, was dabei zu beachten ist.
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