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Corona-Impflicht: Das müssen Praxisinhaber jetzt tun

Stand 16.12.2021. Für Praxisinhaber sind die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum einen relevant, weil sie auch Sie selbst betreffen. Zum anderen müssen Sie sich die Nachweise der Mitarbeiter vorlegen lassen und das zuständige Gesundheitsamt informieren, wenn Nachweise fehlen oder Zweifel an deren Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit bestehen.
Corona-Impflicht: Das müssen Praxisinhaber jetzt tun
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Ursula Stange
04.02.2022 11:39

Wie lange gilt jemand als “vollständig” geimpft, wenn er nur… Weiterlesen »

Katharina Münster
07.02.2022 11:48
Antworten an  Ursula Stange

Hallo Frau Stange, auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3) finden… Weiterlesen »

Anna
23.12.2021 15:53

Was ist mit den Praxisinhaber? Darf die Praxis weiterlaufen uch… Weiterlesen »

Yvonne Millar
07.01.2022 13:54
Antworten an  Anna

Liebe Anna, wenn der Inhaber nicht geimpft ist, könnte die… Weiterlesen »

Jan Dieckmann
23.12.2021 10:09

Leider wird hier nicht beschrieben, was im Falle eines Praxisinhabers,… Weiterlesen »

Yvonne Millar
10.01.2022 8:27
Antworten an  Jan Dieckmann

Lieber Herr Dieckmann, wenn der Inhaber nicht geimpft ist, kann… Weiterlesen »

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