Ein Formular mit 21 Stolperfallen
Heilmittelbranche in Zahlen
Der GKV-Spitzenverband hat sich mit der KBV auf ein einheitliches Verordnungsformular für die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln geeinigt (Muster 13). Für dieses Formular gibt es genau eine vereinbarte Ausfüllanleitung für die Ärzte. Wie jedoch die Heilmittel- Leistungserbringer mit diesem Formular umgehen sollen, wird in fünf verschiedenen berufsspezischen Verträgen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den jeweiligen Heilmittelverbänden vereinbart. Dazu wird in den Versorgungsverträgen selbst und in Anlage 3(a) zu den Versorgungsverträgen sehr detailliert die Gültigkeit/Korrektur/Nutzung von Muster 13 geregelt. Bei einem Vergleich der verschiedenen Verträge wird schnell deutlich, dass es überraschenderweise eine Fülle von Unterschieden beim Umgang mit Muster 13 gibt. Insgesamt 21 Punkte, die sich nicht durch berufsspezische Notwendigkeit erklären lassen.
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