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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

Mitte 2021: Anspruch auf telemedizinische Heilmittelversorgung

Mit dem Inkrafttreten des DVPMG wird der grundsätzliche Anspruch der GKV-Versicherten auf die Versorgung mit Heilmitteln um die telemedizinische Versorgung erweitert. In § 32 SGB V wird ergänzt: „Ein Anspruch besteht auch auf Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden.“ Damit wird im Gesetz nachträglich das formuliert, was in der täglichen Praxis unter den Corona-Sonderregeln der GKV schon länger möglich war, nämlich Video- bzw. Teletherapie für bestimmte Heilmittelberufe /-bereiche.
Videobehandlungen bieten Freiräume
© iStock: shapecharge
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