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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Januar 2023: DiGAs liefern Daten in die ePatientenakte, Leistungen von Heilmittelerbringern berücksichtigt

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen ab dem 1. Januar 2023 so programmiert sein, dass die Daten mit Einwilligung des Versicherten in die elektronische Patientenakte übermittelt werden können.
1. Januar 2023: DiGAs liefern Daten in die ePatientenakte, Leistungen von Heilmittelerbringern berücksichtigt
© iStock: everythingpossible
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