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Förderungen vom Staat nutzen

Fortbildungen

Förderungen vom Staat nutzen

Die Leitung einer Heilmittelpraxis ist verpflichtet, in vier Jahren mindestens 60 Fortbildungspunkte zu erzielen. Können die Fortbildungspunkte auch nach einer gewährten Frist nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr einer Vergütungskürzung um 7,5%. Nicht nur aus diesem Grund verwenden viele Therapeuten einen Teil ihres Erholungsurlaubs für Fortbildungen und zahlen in der Regel aus eigener Tasche. Wer sein Portemonnaie schonen will, der kann sich die Fortbildungen vom Staat fördern lassen. Wir stellen Ihnen einige ausgewählte Fördermöglichkeiten vor.
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