Auch Selbständige bekommen für Fortbildung Geld vom Staat
Niedergelassene Heilmittelerbringer sind durch Kassenverträge verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Doch Fortbildungen sind teuer. Mit der Bildungsprämie haben auch Selbständige die Möglichkeit, vom Staat eine Finanzspritze von bis zu 500 Euro zu erhalten. Voraussetzungen: Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit und verfügen über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Das Programm wurde bis Ende 2020 verlängert.
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