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Kosten für Praxiskleidung von der Steuer absetzen

Finanzen

Kosten für Praxiskleidung von der Steuer absetzen

Arztkittel, Schutzanzüge und Co. gelten als Berufskleidung - sowohl die Kosten für ihre Anschaffung, Ausbesserung als auch Reinigung können von der Steuer abgesetzt werden. Ob die Arbeitskleidung zu Hause gewaschen wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Was als Berufskleidung anerkannt wird, liegt allerdings im Ermessen des Finanzamtes.
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