Praxisausfallversicherung ist Privatsache
Praxisausfallversicherung ist Privatsache
Beiträge für eine Versicherung, die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Praxisinhabers die fortlaufenden Kosten seiner Praxis ersetzt, stellen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) keine Betriebsausgaben dar und können daher auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.
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