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Sozialgericht bestätigt: Physiotherapeuten auch ohne eigene Praxisräume selbstständig

Physiotherapeuten, die die Praxisräume eines Kollegen nutzen, um ihre eigenen Patienten zu behandeln, sind als Selbstständige und nicht als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zu bewerten. Das hat das Sozialgericht Landshut kürzlich entschieden.
Moderner Behandlungsraum mit Liege, elektrischen Kerzen
© iStock: uatp2
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