Datenschutz Glossar
Auftragsverarbeiter
= Jeder vom Praxisinhaber beauftragte Dritte, dem eine (Weiter-)Verarbeitung der von der Praxis erhobenen Daten auferlegt wird, z. B. Abrechnungszentren, Software-Anbieter etc. Der „Haupt-Verarbeiter“ der Daten, also der Praxisinhaber, wird in der DSGVO als Verantwortlicher bezeichnet.Personenbezogene Daten
= All jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („Betroffener“) beziehen. Identifizierbar wird die Person, wenn sie mittels Name, Wohnort, Versicherungsnummer etc. ermittelt werden kann.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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