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Wer haftet bei Digitalen Gesundheitsanwendungen?

Ärzte sollten Apps nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung verordnen
Apps sind in Deutschland inzwischen gefragte Alltagsbegleiter – auch im Gesundheitswesen. Seit Oktober 2020 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Ihre Nutzung ist in der letzten Zeit stetig gestiegen. Doch wer haftet eigentlich, wenn bei Patienten Gesundheitsschäden auftreten?
Wer haftet bei Digitalen Gesundheitsanwendungen?
© domoskanonos
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