Telemediengesetz wird zu Digitale-Dienste-Gesetz – Impressum jetzt überprüfen!
Mitte Mai 2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Mit ihm kommen einige Änderungen auf Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zu. Sofern im Impressum einer Website eine Formulierung wie „Angaben gemäß § 5 TMG“ zu finden ist, muss diese künftig statt dem TMG das DDG nennen.