Urteil: Kein Anspruch auf zusätzliche Zigarettenpausen
Arbeitnehmer haben über die regulären Pausen hinaus keinen Anspruch auf zusätzliche Pausen, um zu rauchen. Der Betriebsrat habe bei einer solchen Anordnung kein Mitbestimmungsrecht, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 TaBV 12/21).
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