Urteil: Mitarbeiter haben ein Recht auf mehrere Eingliederungsangebote
Wenn Mitarbeiter häufig und lange krank sind, muss der Arbeitgeber ihnen mehrfach ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) anbieten. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem Leitsatzurteil (Az.: 2 AZR 138/21). Das gilt zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer nach einem erfolgten bEM innerhalb der nächsten zwölf Monate erneut länger als sechs Wochen erkrankt.

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