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Anrufung des Schiedsgerichts ist nun möglich

Neues Reformgesetz im Gesundheitswesen auch für Heilmittelerbringer:

Anrufung des Schiedsgerichts ist nun möglich

Die Berufsverbände der Physiotherapie können bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen künftig ein Schiedsgericht anrufen. Ermöglicht wird dies durch das „Krankenhausfinanzierungsreform-Gesetz“ (KHRG), das Ende 2008 den Bundestag passiert hat und in diesen Tagen noch den Bundesrat durchlaufen wird.

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