Richtgrößen in Baden-Württemberg bleiben gleich
KV bestätigt Daten
Richtgrößen in Baden-Württemberg bleiben gleich
Die arztindividuellen Heilmittelrichtgrößen in Baden-Württemberg für 2011 sind identisch mit den Richtgrößen 2010. Das hat die KV Baden-Württemberg auf Nachfrage bestätigt. Weiterhin behalten die Vorab-Praxisbesonderheiten ihre Gültigkeit. Damit besteht keine akute Regressgefahr in Baden-Württemberg. Große Zuwächse dürfte es aber im nächsten Jahr ebenfalls nicht geben.
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