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Richtgrößen in Baden-Württemberg bleiben gleich

KV bestätigt Daten

Richtgrößen in Baden-Württemberg bleiben gleich

Die arztindividuellen Heilmittelrichtgrößen in Baden-Württemberg für 2011 sind identisch mit den Richtgrößen 2010. Das hat die KV Baden-Württemberg auf Nachfrage bestätigt. Weiterhin behalten die Vorab-Praxisbesonderheiten ihre Gültigkeit. Damit besteht keine akute Regressgefahr in Baden-Württemberg. Große Zuwächse dürfte es aber im nächsten Jahr ebenfalls nicht geben.

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