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Keine Pauschalsteuer für kleine Geschenke

Erfreuliche Nachricht zur Vorweihnachtszeit

Keine Pauschalsteuer für kleine Geschenke

Eine erfreuliche Nachricht für Praxisinhaber zur Vorweihnachtszeit: Sachzuwendungen an Kunden sind bis zu einem Wert von 40 Euro steuerfrei. Das hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt verfügt. Damit wurde die bereits für Geschenke an Arbeitnehmer geltende Regelung auch auf Zuwendungen an Dritte ausgedehnt, also beispielsweise für Geschäftskunden.

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