Versicherung muss auch bei eingeschränkter Berufstätigkeit zahlen
Leistungsanspruch Krankentagegeld
Versicherung muss auch bei eingeschränkter Berufstätigkeit zahlen
Eine private Krankentagegeldversicherung muss auch dann zahlen, wenn der Versicherte nur eingeschränkt arbeitsfähig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kürzlich entschieden.
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