up|unternehmen praxis

Ansparabschreibung erhöht nicht die Betriebseinnahmen

Steuerrecht

Ansparabschreibung erhöht nicht die Betriebseinnahmen

Eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln stärkt kleine und mittlere Betriebe: Das Finanzamt darf bei der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer die Auflösung einer alten Ansparabschreibung nicht als Betriebseinnahme berücksichtigen. Allerdings dürfe nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) die maßgebliche Gewinngrenze von 100.000 Euro nicht überschritten werden.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x