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Elektronische Lohnsteuerabrechnung spätestens bis Dezember

Praxisinhaber müssen Fristen für ELStAM-Verfahren beachten!

Elektronische Lohnsteuerabrechnung spätestens bis Dezember

Praxisinhaber müssen spätestens mit der Abrechnung für Dezember 2013 die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch übermitteln. Darauf wies die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) kürzlich noch einmal hin. Dies gilt natürlich nur für jene Arbeitgeber, die ihre Abrechnungen eigenständig machen und nicht durch einen Steuerberater erledigen lassen.

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