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Wann ist ein Mitarbeiter ein „Freier Mitarbeiter“

Hintergrundwissen

Wann ist ein Mitarbeiter ein „Freier Mitarbeiter“

Seit Jahren wird darüber diskutiert, wann ein Mitarbeiter ein „Freier Mitarbeiter“ ist und wann ein Angestelltenverhältnis anzunehmen ist. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Formen ist nicht immer eindeutig geregelt. Tatsächlich muss man sich jeden Einzelfall genau ansehen, um zu einem belastbaren Ergebnis zu kommen. Dabei ist ein Vertrag über die „freie Mitarbeit“ weder für die lohnsteuerliche noch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bindend (BFH VI R 126/88). Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind solche privatrechtlichen Vereinbarungen immer dann nichtig, wenn sie zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs abweichen.

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Stefan Konietzko
21.03.2014 7:03

Ein Teil des großen Regelungsgeflechts der freien Mitarbeiterschaft.

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