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E-Card ab 2015 – Jugendliche und Pflegebedürftige von Fotopflicht befreit

E-Card ab 2015 – Jugendliche und Pflegebedürftige von Fotopflicht befreit

Ab 1. Januar 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Gang zum Arzt oder Heilmittelbringer stets die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzeigen oder innerhalb von zehn Tagen nachreichen.
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