Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität
Beamtinnen und Beamte sind nach eigenem Gefühl richtige Privatpatient:innen, mit entsprechenden Erwartungen und Ansprüchen an Art und Umfang der Leistungen in den Heilmittelpraxen. Doch seit dem 1. April 2024 gilt die neue Liste der „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ und damit ist es amtlich: Beihilfepatienten sind zukünftig den GKV-Versicherten …