LKK: Zwei neue Berichtspositionen für Logopäden
Seit dem 1. Juli 2018 ist es Logopäden möglich, zwei neue Berichtspositionen mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) abzurechnen. Im Anschluss an die Erst-Verordnung, nach Abschluss des Regelfalls sowie außerhalb des Regelfalls dürfen Logopäden den großen Bericht (X9703) pauschal mit 50,58 Euro in Rechnung stellen, in allen anderen Fällen den kleinen (X9702) mit 22,48 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass der verordnende Arzt einen Bericht angefordert hat.
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