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DGUV: Sonderregelungen bei den vereinbarten Fristen

Nach den Kassenverbänden haben jetzt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Unfallversicherungsträger eine Lockerung der Fristen beschlossen. Das meldete kürzlich der Verband Physikalische Therapie (VPT).
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Die Sonderregelungen sehen wie folgt aus:

  • Der Beginn einer Heilmittelbehandlung kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen (statt ursprünglich sieben) nach Ausstellung der Verordnung erfolgen.
  • Mit Aufnahme der Behandlung beginnt die 28-tägige Gültigkeitsfrist für die Verordnung.

 

Über die Frage, welche Unterbrechungsfristen gelten sollen, beraten derzeit noch die Fachgremien der DGUV. Die Sonderregelung gilt rückwirkend ab 2. November 2020 und ist zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. Sie gilt auch für die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

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