Das Zulassungsportal der ARGEn der Heilmittel ist ab sofort wieder nutzbar. Es sollte ursprünglich am 5. Juli an den Start gehen, war aber aufgrund der aktuellen Schiedsverfahren im Heilmittelbereich vorübergehend nicht online geschaltet.
Wie up berichtete, können Praxisinhaber nach der Freischaltung des Portals und der Registrierung unter www.zulassung-heilmittel.de u. a. eine Neuzulassung beantragen, aber auch bestehende Zulassungen aktualisieren, beispielsweise Mitarbeiter an- und abmelden. Alle Praxisinhaber, die ihre Zulassung vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrags am 1. August 2021 erhalten haben, müssen dem neuen Vertrag binnen sechs Monaten zustimmen. Nur dann gilt die bereits erteilte Zulassung unverändert fort.
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