Datenschutz?…! Fotos von Beschäftigten für Werbezwecke
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden
In der letzten Ausgabe haben wir das Thema behandelt, dass ehemalige Beschäftigte Schadensersatz verlangen könnten, wenn deren Foto auf der Praxis-Website z. B. in der Rubrik „Team“ oder „Über uns“ auch einige Zeit nach Ausscheiden noch aufrufbar ist. Für Vorstellungs-Fotos von Beschäftigten ist eine Einwilligung datenschutzrechtlich vorgeschrieben. Eine Einwilligung kann aber theoretisch jederzeit widerrufen werden mit der Konsequenz, dass die Fotos entfernt werden müssten.![Datenschutz?…! Fotos von Beschäftigten für Werbezwecke Datenschutz?…! Fotos von Beschäftigten für Werbezwecke](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2019/03/Niels-Köhrer.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
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