G-BA erweitert Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf
Bevor die vom G-BA beschlossenen Ergänzungen der Diagnoseliste zum LHB in Kraft treten, erhält das Bundesgesundheitsministerium sie zur rechtlichen Prüfung. Wird der Beschluss nicht beanstandet, folgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und die Änderung tritt zum genannten Stichtag, hier der 1. Januar 2023 in Kraft.
Tipp: In up_therapiemanagement bietet die Rubrik „Für Ihre Ärzte“ Anleitungen, was beim Ausfüllen der Verordnung für die jeweilige Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf bzw. besonderem Verordnungsbedarf zu beachten ist.
Weitere Informationen zu extrabudgetären Verordnungen finden sich zudem im Themenschwerpunkt der up 2.2021. Hier hat die KBV Informationen für Kassenärzt:innen zu den Änderungen zusammengestellt.
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